Im allgemeinen Sprachgebrauch wird häufig kein Unterschied zwischen der Europäischen Union (EU) und den Europäischen Gemeinschaften (EG) gemacht. Viele Menschen gehen davon aus, dass beide Begriffe synonym verwendet werden können. Tatsächlich war dies jedoch bis zum 1. Dezember 2009 nicht der Fall. Vor diesem Datum handelte es sich um zwei eigenständige Institutionen, die trotz enger Zusammenarbeit und gegenseitiger Abhängigkeit in vielen Bereichen unabhängig voneinander agierten. Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon wurde diese Trennung jedoch aufgehoben, und die Europäischen Gemeinschaften gingen in der Europäischen Union auf.
Unterschied zwischen EU und EG vor 2009
Bevor der Vertrag von Lissabon die politische Landschaft Europas veränderte, waren die Europäische Union und die Europäischen Gemeinschaften zwei unterschiedliche, aber eng miteinander verknüpfte Institutionen. Die EG waren ein Zusammenschluss, der sich aus der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) zusammensetzte. Diese drei Gemeinschaften hatten verschiedene wirtschaftliche und politische Ziele und bildeten das Rückgrat der europäischen Integration.
Die EWG wurde 1957 durch die Römischen Verträge ins Leben gerufen und hatte das Ziel, einen gemeinsamen Markt sowie eine Zollunion zwischen den Mitgliedstaaten zu schaffen. Dies war der Grundstein für die spätere wirtschaftliche Integration Europas und legte den Fokus auf die wirtschaftliche Zusammenarbeit der europäischen Länder.
Die EU hingegen, die offiziell durch den Vertrag von Maastricht 1993 ins Leben gerufen wurde, hatte einen breiteren Fokus und umfasste neben der Wirtschaft auch Politik, Justiz und Außenbeziehungen. Die EU wurde gegründet, um die politische Integration Europas voranzutreiben, und zielte darauf ab, eine engere Zusammenarbeit in Bereichen wie gemeinsame Außenpolitik, Sicherheit und Justiz zu fördern.
Der Vertrag von Lissabon und das Ende der EG
Mit dem Vertrag von Lissabon, der am 1. Dezember 2009 in Kraft trat, wurde eine grundlegende institutionelle Reform innerhalb der EU vollzogen. Einer der wichtigsten Aspekte dieses Vertrags war die Auflösung der Europäischen Gemeinschaften und deren Integration in die Europäische Union. Die EG als eigenständige Institution hörte auf zu existieren, und ihre Aufgaben und Kompetenzen wurden vollständig von der EU übernommen.
Dieser Schritt hatte das Ziel, die Struktur der EU zu vereinfachen und sie handlungsfähiger zu machen. Vor dem Vertrag von Lissabon bestand die EU aus drei sogenannten „Säulen“, wobei die EG die erste Säule darstellte. Diese Säulenstruktur führte häufig zu Verwirrung und komplizierte Entscheidungsprozesse. Durch die Zusammenführung der EG und der EU in eine einheitliche Struktur wurde die europäische Entscheidungsfindung deutlich effizienter gestaltet.
Seitdem ist die EU die einzige verbleibende Institution, und alle wirtschaftlichen, politischen und rechtlichen Kompetenzen liegen in ihren Händen. Dies bedeutet, dass es falsch ist, heute noch von der EG zu sprechen, wenn man sich auf die aktuelle europäische Institution bezieht. Der Begriff „Europäische Gemeinschaften“ wird nur noch verwendet, wenn man sich auf historische Entwicklungen oder Prozesse vor dem 1. Dezember 2009 bezieht.
Auswirkungen des Lissabon-Vertrags auf die EU
Der Vertrag von Lissabon brachte nicht nur das Ende der EG, sondern auch wichtige institutionelle Änderungen für die EU selbst. So wurde beispielsweise das Europäische Parlament gestärkt, und der Europäische Rat erhielt durch die Einführung des ständigen Präsidenten des Europäischen Rates mehr Bedeutung. Diese Änderungen zielten darauf ab, die Demokratie und die Effizienz der EU zu verbessern.
Ein weiteres wichtiges Element des Vertrags war die Einführung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die den rechtlichen Status der Grundrechte innerhalb der EU festigte. Diese Charta wurde rechtsverbindlich und ist ein wesentlicher Bestandteil des modernen europäischen Rechtsrahmens.
Durch den Vertrag von Lissabon wurde auch die Außenpolitik der EU gestärkt. Der Posten des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik wurde geschaffen, um die Außenpolitik der EU einheitlicher und kohärenter zu gestalten.
Die EU als Nachfolger der EG
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Europäische Gemeinschaft und die Europäische Union zwar historisch eng miteinander verknüpft waren, es sich aber um unterschiedliche Institutionen handelte. Mit dem Vertrag von Lissabon wurden die Europäischen Gemeinschaften jedoch in die EU integriert, und seit dem 1. Dezember 2009 existieren nur noch die Europäische Union als zentrale Organisation. Heute von der EG zu sprechen, wenn man sich auf die moderne europäische Struktur bezieht, ist falsch. Die EU ist nun die einzige rechtliche und politische Institution, die für die europäischen Mitgliedstaaten zuständig ist, und die Bezeichnung EG gehört der Vergangenheit an.




